Die Energiewende ist in aller Munde und gerade weil noch ein langer Weg vor uns liegt, die konventionelle Stromproduktion durch regenerative Energien abzulösen, gibt es auch für Photovoltaikanlagen attraktive Förderungen.
Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Seit dem Jahr 2000 fördert das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) die nachhaltige Entwicklung der Stromversorgung. Ziel ist es, die Neu- und Weiterentwicklung von regenerativen Stromerzeugungstechnologien wie Photovoltaik zu unterstützen. Dadurch sollen auch volkswirtschaftliche Kosten durch Energieimporte gesenkt und vor allem der Klimaschutz vorangetrieben werden.
Das EEG regelt, dass Solarstrom mit einer auf 20 Jahre festgelegten Vergütung für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz bezuschusst wird. Der Vergütungssatz ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und weiteren Kriterien wie Größe sowie Typ (Freifläche oder Gebäude).
Tipp
Tendenziell sinken die Einspeisevergütungen von Jahr zu Jahr. Daher lohnt es sich, mit dem Bau der eigenen Photovoltaikanlage nicht mehr lange zu warten, um sich die aktuell noch höheren Zuschüsse für die nächsten 20 Jahre festzuschreiben und somit eine maximale Rendite zu erwirtschaften.
Einspeisevergütungen für Anlagen, die seit dem 01.10.2018 in Betrieb genommen wurden
| Anlagenart | Vergütung (Ct/kWh) |
|---|---|
| Dachanlagen bis 10 kWp | 11,83 |
| Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp | 11,50 |
| Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp | 10,28 |
| Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp | 8,18 |
Photovoltaik-Förderungen der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW)
Im Rahmen ihres Programms „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programmnummer 270) sowie „Batteriespeicher-System in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen“ (Programmnummer 275) fördert die KfW die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen.
KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (270)
- Zinsgünstige Kredite bis zu 100% der Investitionskosten (begrenzt auf max. 50 Mio. € pro Vorhaben)
- Förderung für Privatpersonen und Unternehmen
Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt im KfW-Programm 270 auf der Website der KfW.
KfW-Programm „Batteriespeicher-System in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen“ (275)
- Zinsgünstige Kredite bis zu 100% der Investitionskosten (begrenzt auf max. 50 Mio. € pro Vorhaben)
- Attraktiver Tilgungszuschuss in Höhe von 10%
- Förderung für Privatpersonen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen
- Dieses Programm endet zum 31.12.2018.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt im KfW-Programm 275 auf der Website der KfW.
Solarkredite
Verschiedene Banken und Finanzanbieter bieten spezielle Solarkredite an. Hierbei handelt es sich um eine Art Baukredit, bei dem der kalkulierte Ertrag der zu finanzierenden Photovoltaikanlage als zusätzliche Sicherheit gilt. Die Einspeisevergütungen sind durch ihre Festsetzung auf 20 Jahre als garantierte Einnahme leicht zu kalkulieren und wirken sich daher in der Regel positiv auf die Kreditkonditionen aus.
Solche Solarkredite sind ausschließlich für die Neuerrichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage gedacht. Wie bei allen anderen Kreditformen möchten sich die Banken aber auch hier gegen mögliche Ausfälle absichern. Dies kann unter anderem durch einen Grundbucheintrag oder die Hinterlegung anderer Sicherheiten erfolgen.
Aufgrund der attraktiven Konditionen ist der KfW-Kredit die wohl am häufigsten genutzte Finanzierungsform. Es lohnt sich jedoch in jedem Fall, auch mit Ihrer Hausbank zu sprechen, ob diese einen entsprechenden Solarkredit anbietet.