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Photovoltaik Förderung der WIBank in Hessen 

Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und der KfW zinsverbilligte Darlehen zur Förderung des dezentralen Ausbaus von PV-Anlagen in Hessen an. Dieses Darlehensprogramm richtet sich an private Bauherren und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien.

Was fördert die WIBank?

Gefördert werden der erstmalige Kauf und die Installation einer PV-Anlage inklusive Anschluss an das Stromnetz mit einer Leistung von bis zu 20 kW. Zusätzlich werden der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit einer neuen PV-Anlage sowie die Installation von Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs unterstützt.

Wer ist PV-Förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind private Bauherren und Eigentümer von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Gesellschaften sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten für die PV-Förderung?

  • Der Antrag ist vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank zu stellen.
  • Die Gewährung des Darlehens ist auf 90% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt, wobei mindestens 10% liquides Eigenkapital nachgewiesen werden müssen.
  • Die Maßnahmen dürfen ausschließlich auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen.
  • Die geförderte PV-Anlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden und entsprechend des individuellen Strombedarfs dimensioniert sein.
  • Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb abgenommen werden.
  • Die Abruffrist des Kredits beträgt 12 Monate nach Zusage und kann auf maximal 24 Monate verlängert werden.

Welche Konditionen hat das WIBank Darlehn?

Das Darlehen, das aus Mitteln der KfW refinanziert wird, kann im Bereich von 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, wobei ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt wird. Während dieses Jahres sind lediglich die Zinsen zu zahlen. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen Raten vierteljährlich. Eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat wird für nicht abgerufene Beträge berechnet.

Zinssatz des Landeszuschusses

Der Zinssatz für Endkreditnehmer beträgt 4,35% pro Jahr nominal. Zusätzlich gewährt das Land Hessen einen Zinszuschuss von 1,00% p.a., wodurch sich ein verbilligter Zinssatz von 3,35% pro Jahr ergibt.

Rechtliche Hinweise und Antragstellung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Darlehenszusage, und die Entscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Fördermaßnahmen nach diesem Programm gelten nicht als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern keine entsprechenden Förderausschlüsse vorliegen. Die Antragstellung erfolgt über das WIBank-Kundenportal. Alle Informationen zur PV-Förderung der WIBank

Diese Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, den dezentralen Ausbau von Photovoltaikanlagen in Hessen voranzutreiben und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien in selbst genutzten Wohngebäuden zu fördern.


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