Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie der KfW zinsverbilligte Darlehen zur Förderung des dezentralen Ausbaus von PV-Anlagen in Hessen an. Dieses Darlehensprogramm richtet sich an private Bauherren und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Was fördert die WIBank?
Gefördert werden der erstmalige Kauf und die Installation einer PV-Anlage inklusive Anschluss an das Stromnetz mit einer Leistung von bis zu 20 kW. Zusätzlich gefördert werden der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit einer neuen PV-Anlage sowie die Installation von Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Wer ist PV-förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind private Bauherren und Eigentümer von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Gesellschaften sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten für die PV-Förderung?
- Der Antrag muss vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank gestellt werden.
- Das Darlehen ist auf 90% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt; mindestens 10% Eigenkapital sind nachzuweisen.
- Die Maßnahmen müssen auf einem Grundstück mit selbst genutzter Wohnimmobilie erfolgen.
- Die geförderte PV-Anlage muss überwiegend dem Eigenverbrauch dienen und passend zum Strombedarf dimensioniert sein.
- Die Installation muss von einem Fachbetrieb durchgeführt und abgenommen werden.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann auf maximal 24 Monate verlängert werden.
Welche Konditionen hat das WIBank-Darlehen?
Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert und kann zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro pro Vorhaben betragen. Die Laufzeit liegt bei 10 Jahren. Im ersten Jahr besteht ein tilgungsfreies Anlaufjahr, in dem lediglich Zinsen gezahlt werden. Ab dem zweiten Jahr erfolgt die Rückzahlung vierteljährlich in gleichbleibenden Raten. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Zinssatz und Landeszuschuss
Der Zinssatz für Endkreditnehmer beträgt 4,35% pro Jahr nominal. Das Land Hessen gewährt zusätzlich einen Zinszuschuss von 1,00% pro Jahr, wodurch sich ein verbilligter Zinssatz von 3,35% jährlich ergibt.
Rechtliche Hinweise und Antragstellung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Darlehenszusage; die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Fördermaßnahmen gelten nicht als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich, sofern keine Ausschlüsse bestehen. Die Antragstellung erfolgt über das WIBank-Kundenportal.
Diese Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, den dezentralen Ausbau von Photovoltaikanlagen in Hessen voranzutreiben und die Nutzung erneuerbarer Energien in selbst genutzten Wohngebäuden zu unterstützen.