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PV Anlage anmelden

Lesen Sie hier alles, was Sie zum Thema der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage wissen müssen

PV-Anlage anmelden – diese Schritte gibt es zu befolgen

Von der morgendlichen Fahrt mit der Bahn ins Büro bis hin zum Einkaufen im Supermarkt  – ohne Strom geht heutzutage fast nichts mehr. Umso wichtiger ist es daher, dass stets eine stabile und sichere Stromversorgung gewährleistet ist. Und genau das ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur und der örtlichen Netzbetreiber, die das öffentliche Stromnetz mit allen zugehörigen Akteuren engmaschig überwachen. Nur so kann rechtzeitig eingegriffen werden, wenn durch Überlastung oder ähnliche Probleme ein Zusammenbruch der Stromversorgung droht. Als Besitzer einer PV-Anlage werden Sie zu einem dieser Akteure. Denn wenn Ihre PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als Sie gerade benötigen, können Sie den überschüssigen Strom an das öffentliche Stromnetz abgeben.

Jetzt ist es natürlich schwer, etwas zu überwachen, von dem man überhaupt nicht weiß, dass es eigentlich da ist. Erst dadurch, dass Sie Ihre PV-Anlage anmelden, wissen die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber überhaupt, dass diese existiert und mit dem öffentlichen Stromnetz verknüpft ist. Wird die Anmeldung der PV-Anlage mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit versäumt, dann drohen unschöne Strafen wie beispielsweise saftige Bußgelder.

Wir empfehlen: Zwischen der Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern herrscht eine enge Zusammenarbeit. Da die beiden Stellen permanent miteinander kommunizieren, bekommt Ihr Netzbetreiber es also direkt mit, wenn Sie Ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden und umgekehrt. Es ist daher ratsam, Ihre PV-Anlage direkt bei beiden Stellen gleichzeitig anzumelden. Das erleichtert auch die Klärung von etwaigen Rückfragen.

Ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

glücklicherweise nicht durch stapelweisen Papierkram kämpfen. Denn die Anmeldung erfolgt ganz einfach online über das Marktstammdatenregister (MaStR), das als Webseite von der Bundesnetzagentur betrieben wird. Das MaStR ist ein amtliches Verzeichnis, in das alle stromerzeugenden Anlagen eingetragen werden müssen – wozu auch Ihre PV-Anlage zählt. Die Eintragung ist dabei für alle verpflichtend, ganz unabhängig davon, seit wann die Anlage betrieben wird.

Das MaStR ist als Datenbank zu verstehen, in der alle wichtigen Informationen zum Strommarkt an einem Ort zusammenlaufen und bei Bedarf jederzeit öffentlich eingesehen werden können. Besonders relevant sind dabei der genaue Ort, an dem sich die Anlagen befinden, und die Leistung, die die Anlagen erbringen. Denn diese beeinflussen zum einen, wie das öffentliche Stromnetz weiter ausgebaut wird, und spielen zum anderen auch eine große Rolle, wenn es um dessen Sicherheit geht.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur erfolgen?

Wenn Sie Ihre PV-Anlage anmelden möchten, dürfen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen. Denn seit Februar 2019 gilt eine Anmeldefrist von einem Monat nach Inbetriebnahme für alle neuen PV-Anlagen. Das betrifft übrigens auch Stromspeicher, die zusammen mit der PV-Anlage oder auch noch nachträglich angeschafft werden. Diese müssen ebenfalls separat und innerhalb eines Monats ins MaStR eingetragen werden.

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Welche Daten müssen bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister angegeben werden?

Wenn Sie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur vornehmen, dann werden in der Regel die folgenden Informationen von Ihnen benötigt:

  • Standort, an dem sich die PV-Anlage befindet
  • Technische Informationen zu Ihrer PV-Anlage
  • Ihre Kontaktdaten als Betreiber der PV-Anlage

Unterschiedliche Arten von PV-Anlagen benötigen unter Umständen auch unterschiedliche Arten von Informationen. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür eine Registrierungshilfe zur Verfügung, in der Sie nachlesen können, welche Informationen genau von Ihnen benötigt werden.

Wussten Sie schon? Sie haben auch die Möglichkeit, einer anderen Person die Vollmacht für die Registrierung Ihrer PV-Anlage zu erteilen. So bleibt Ihnen selbst die ganze Bürokratie erspart und Sie können entspannt mit Ihrer neuen PV-Anlage durchstarten.

Bitte beachten Sie: Als Betreiber der PV-Anlage ist es Ihre Aufgabe, die im Register hinterlegten Informationen immer auf dem neusten Stand zu halten. Änderungen an Ihrer PV-Anlage wie beispielsweise das Entfernen oder Hinzufügen von Modulen müssen entsprechend der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn Sie den Betrieb Ihrer PV-Anlage komplett einstellen.

Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Bevor Sie Ihre PV-Anlage überhaupt betreiben dürfen, muss zunächst eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung von Ihrem lokalen Netzbetreiber durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber. Bitte beachten Sie dabei, dass der Prozess von der Anmeldung bis zum Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung bis zu vier Wochen dauern kann. Dies sollte bei der Terminplanung für die Installation Ihrer PV-Anlage auf jeden Fall berücksichtigt werden.

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Wer ist überhaupt mein Netzbetreiber?

Damit Sie Ihre PV-Anlage überhaupt bei Ihrem Netzbetreiber anmelden können, müssen Sie natürlich zunächst einmal wissen, um welchen Netzbetreiber es sich überhaupt handeln. Die Antwort auf diese Frage befindet sich einfach auf Ihrer aktuellsten Stromabrechnung. Denn dort ist entweder direkt der Name des zuständigen Netzbetreibers hinterlegt oder aber ein 13-stelliger Code, der Ihrem Netzbetreiber zugeordnet ist. Glücklicherweise sind alle in Deutschland existieren Netzbetreiber in ein offizielles Verzeichnis eingetragen, sodass Sie Ihren Netzbetreiber auch anhand des Codes schnell und einfach ermitteln können.

Es liegt noch keine Stromabrechnung vor? Auch das ist kein Grund zu verzweifeln! Denn auch über die Störungsauskunft können Sie Informationen zu Ihrem Netzbetreiber erhalten. Geben Sie dort einfach nur Ihre Postleitzahl ein und schon wird Ihnen der zuständige Netzbetreiber angezeigt.

Wie melde ich meine PV-Anlage bei meinem Netzbetreiber an?

Oftmals kümmert sich bereits das Unternehmen, das Sie mit der Installation Ihrer PV-Anlage beauftrag haben, um die Anmeldung beim Netzbetreiber und übernimmt für Sie alle notwendigen Schritte. Alternativ stellen Netzbetreiber auch Formulare zur Verfügung, mit denen Sie Ihre PV-Anlage anmelden können.

Im Großen und Ganzen besteht die Anmeldung Ihrer PV-Anlage aus vier Schritten:

  1. Sie registrieren sich im Marktstammdatenregister.
  2. Sie erstellen Ihr Nutzerkonto.
  3. Sie hinterlegen Ihre persönlichen Daten im MaStR.
  4. Sie tragen die technischen Daten Ihrer PV-Anlage aus dem Datenblatt ins MaStR ein.

War die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgreich, so wird Ihnen vom Netzbetreiber die Installationserlaubnis für Ihre PV-Anlage erteilt. Jetzt kann die Montage der Anlage erfolgen, im Zuge derer auch ein Inbetriebnahmeprotokoll verfasst wird. Damit Sie später auch eine Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie dieses Protokoll unbedingt Ihrem Netzbetreiber zukommen lassen.

Ihre PV-Anlage beim Finanzamt anmelden

Sie produzieren mit Ihrer PV-Anlage mehr Strom als Sie verbrauchen können und speisen deshalb Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz ein? Glückwunsch, dann gelten Sie offiziell als Unternehmer – wenn es nach dem Finanzamt geht. Bis 2023 die EEG-Novelle in Kraft trat, wurden daher alle PV-Anlagen besteuert. Inzwischen sind einige bestimmte PV-Anlagen jedoch von der Besteuerung befreit. Genau das wollen wir uns nun einmal näher im Detail ansehen.

Diese PV-Anlagen sind von der Steuer ausgenommen

Seit der EEG-Novelle von 2023 fallen bei bestimmten PV-Anlagen weder die Umsatz- noch die Ertragssteuer auf selbst produzierten Strom an. Diese Regelung gilt für alle Anlagen, deren Nennleistung kleiner als 30 kWp ist.

Diese Anlagen müssen zwar noch immer zusammen mit dem Einspeiseumsatz beim Finanzamt gemeldet werden, Sie müssen aber weder auf Ihren Eigenverbrauch noch auf die Einspeisevergütung Umsatzsteuer zahlen. Der Steuersatz wird hier auf 0% ermäßigt.

Und was ist mit größeren PV-Anlagen?

PV-Anlagen, deren Leistung 30kWp übersteigt, werden am besten weiterhin nach dem Regelsatz besteuert. Denn das bietet einen entscheidenden Vorteil – die Umsatzsteuer, die beim Kauf der PV-Anlage oder bei deren Wartung oder Reparatur fällig wird, kann dann als Vorsteuer gelten und vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Das bedeutet allerdings auch, dass die Umsatzsteuer auch für den Solarstrom fällig wird, der von Ihnen selbst verbraucht wird. Denn steuerrechtlich gilt dieser Eigenverbrauch als „Entnahme von Unternehmensvermögen bzw. Betriebsmitteln für private Zwecke“. Das bedeutet, dass auch hier 19% Umsatzsteuer anfallen.

Wussten Sie schon? Bei der EEG-Einspeisevergütung handelt es sich um einen Nettobetrag. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Netzbetreiber die Einspeisevergütung plus die Umsatzsteuer von 19% erhalten. Im Zuge der Steuererklärung besteht deshalb die Möglichkeit zur Verrechnung dieses Betrages mit der Umsatzsteuer, die beim Kauf der PV-Anlage oder bei Leistungen im Zusammenhang mit der PV-Anlage angefallen ist. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie im ersten Jahr eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt übermitteln. Des Weiteren müssen Sie dann jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre PV-Anlage nach Regelsatz besteuern zu lassen, dann verpflichten Sie sich zu einer Zahlung der Umsatzsteuer für mindestens fünf Kalenderjahre. Nach Ablauf dieser fünf Jahre haben Sie dann die Möglichkeit, die Sonderregelung für Kleinunternehmer in Anspruch zu nehmen.

Als Kleinunternehmer sind Sie dann nicht länger dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch zu zahlen. Allerdings können Sie sich dann auch nicht mehr die Umsatzsteuer erstatten lassen, die bei der Anschaffung Ihrer PV-Anlage oder damit zusammenhängenden Leistungen anfällt.

Vorsicht: Sie können sich nur dann von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn der Umsatz im Jahr der Inbetriebnahme nicht 22.000€ überschreitet. In den darauffolgenden Jahren darf der Umsatz dann nicht 50.000€ überschreiten. PV-Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden, überschreiten diese Grenzen allerdings nur in den seltensten Fällen.

Muss ich meine PV-Anlage immer beim Finanzamt anmelden?

Falls Sie Ihre Anlage ausschließlich für sich selbst nutzen, dann wird auch kein überschüssiger Strom ins Stromnetz eingespeist. Folglich erhalten Sie dann auch keine Einspeisevergütung, die versteuert werden muss. Ist das der Fall, dann ist theoretisch auch keine Anmeldung beim Finanzamt notwendig.

Aber auch nur theoretisch, denn praktisch ist es nur schwer möglich, mit einer PV-Anlage überhaupt keinen überschüssigen Strom zu erzeugen. Wird dann plötzlich doch Strom eingespeist und eine Einspeisevergütung ausgezahlt, kann man schnell beim Finanzamt in die Bredouille kommen. Deshalb ist es ratsam, immer eine Anmeldung beim Finanzamt durchzuführen. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Ihre PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden

Wer überschüssigen Strom ins Stromnetz einspeist, geht streng genommen einer gewerblichen Tätigkeit nach. Allerdings fallen Personen, die Ihre PV-Anlage zu privaten Zwecken betreiben, nur in den seltensten Fällen unter die Kategorie der Gewerbetreibenden. In diesen Fällen ist dann natürlich auch keine Anmeldung beim Gewerbeamt nötig. Bei Unsicherheiten ist es jedoch immer ratsam, sich an das zuständige Gewerbeamt zu wenden. Denn dieses hat das letzte Wort, wenn es darum geht, zu entscheiden, wer als Gewerbetreibender gilt und wer nicht.

Zudem muss eine Gewerbesteuer erst dann gezahlt werden, wenn der Gewinn mindestens 24.500€ pro Jahr beträgt. Falls die Nennleistung Ihrer PV-Anlage nicht 30 kWp überschreitet, können Sie außerdem eine Befreiung von der Gewerbesteuer beantragen.

PV-Anlage anmelden – gar nicht so kompliziert

Auch bei der Anschaffung einer PV-Anlage werden Sie also nicht um ein bisschen Bürokratie herumkommen. Unabhängig davon, wie hoch die Nennleistung Ihrer PV-Anlage ausfällt und ob Sie überhaupt eine Einspeisevergütung beziehen, sind Sie auf jeden Fall immer zu einer Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur und bei Ihrem lokalen Netzbetreiber verpflichtet. Fehlt Ihnen die Zeit für die Anmeldung, dann können Sie auch einfach dem Unternehmen, das für die Montage Ihrer PV-Anlage zuständig ist, eine entsprechende Vollmacht erteilen. So wird Ihnen der ganze bürokratische Aufwand abgenommen.

In manchen Fällen muss Ihre PV-Anlage nicht zwingend beim Finanzamt angemeldet werden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist eine Anmeldung hier jedoch immer ratsam. PV-Anlagen, deren Nennleistung nicht größer als 30 kWp ist, sind aufgrund der EEG-Novelle 2023 sowieso von der Steuer befreit.

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